Behandlungsschwerpunkte
Als Psychologische Psychotherapeutin mit Ausbildung in Kognitiver Verhaltenstherapie bin ich grundsätzlich dazu ausgebildet worden das Diagnosespektrum „F“ des ICD zu behandeln, sprich alle Erkrankungsbilder.
Ich biete Ihnen Hilfe und Unterstützung in diversen Bereichen an, z.B. Ängste, Phobien, Zwänge, Depressionen, psychosomatische Störungen, Essstörungen, Belastungsreaktionen und Traumatisierungen, Persönlichkeitsprobleme wie mangelndes Selbstwertgefühl und Selbstunsicherheit oder häufig wiederkehrende zwischenmenschliche Konflikte aber auch außergewöhnliche berufliche Belastungssituationen.
Nicht behandeln kann ich Kinder und Jugendliche bis etwa zum 18.Lebensjahr, Suchterkrankungen als Hauptproblem, sexuelle Störungen als Hauptproblem oder akute Psychosen.
Kognitive Verhaltenstherapie (KVT)
Das Therapieangebot wächst seit Jahren und füllt sich immer mehr mit diversen Richtungen und Spezialisierungen. Dabei mischen auch unterschiedliche Berufsgruppen mit und so wird es immer schwerer, die für sich passende Form zu finden.
Die Kognitive Verhaltenstherapie gehört mit der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) und der Psychoanalyse (PA) zu den drei gängigen Therapieschulen, die grundsätzlich als erwiesen wirkungsvoll angesehen werden und von den Krankenkassen bezahlt werden. Diese unterschiedlichen Therapieansätze unterscheiden sich in Grundannahmen, Wirkmechanismen, Erklärungsmodellen und Methoden.
Die Kognitive Verhaltenstherapie besteht aus einer Vielzahl von wissenschaftlich anerkannten und überprüften Methoden. Diese orientieren sich an lern- bzw. verhaltenstheoretischen und an kognitiven Grundlagen. Im Kern steht die Annahme, dass sich unser Befinden/Wohlergehen über Gedanken, Gefühle und Verhalten zusammensetzt und sich auch entsprechend bewusst verändern lässt. Man geht also davon aus, dass sich Verhalten, Denken, Fühlen und sogar körperliche Prozesse wechselseitig beeinflussen. Somit steht im Vordergrund, dass wir zuerst die aktuelle Situation eines Patienten erfassen und verbessern wollen, ehe wir an „tiefer“ liegenden Problemen arbeiten. Denn dafür ist eine relativ stabile emotionale Grundstimmung Voraussetzung. Somit sind biografische Analysen und Kindheitserfahrungen auch wichtiger Bestandteil der Verhaltenstherapie, aber gegebenenfalls nicht der allererste Therapiebaustein.
„Die Verhaltenstherapie als Krankenbehandlung umfasst Therapieverfahren, die vorwiegend auf der Basis der Lern- und Sozialpsychologie entwickelt worden sind. Unter den Begriff „Verhalten" fallen dabei beobachtbare Verhaltensweisen sowie kognitive, emotionale, motivationale und physiologische Vorgänge. Verhaltenstherapie im Sinne dieser Richtlinie erfordert die Analyse der ursächlichen und aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens. Sie entwickelt ein entsprechendes Störungsmodell und eine übergeordnete Behandlungsstrategie, aus der heraus die Anwendung spezifischer Interventionen zur Erreichung definierter Therapieziele erfolgt.“ (G-Ba).
Für diverse Erkrankungsbilder ist die KVT Behandlungswahl Nummer 1, da ihre Wirksamkeit anderen Behandlungsformen überlegen ist.
Die psychotherapeutische Behandlung kann grob in drei Abschnitte aufgeteilt werden:
Was genau ist das Problem/Welches sind die Probleme, durch die Sie belastet sind?
Woher kommt das Problem und warum geht es nicht wieder weg?
Was können Sie tun, damit das Problem doch weggeht?
Die Behandlung setzt sich aus verschiedenen Sitzungsformen zusammen. So wird immer mit einer Sprechstunde gestartet. Dann folgt, bei gegebenen Behandlungskapazitäten und entsprechender Indikation über eine Länge von 1-5 Sitzungen, die Probatorik. Erst dann startet die eigentliche Therapiephase.
Psychotherapeutische Sprechstunde
„Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.“
Eine Sprechstunde dient also der allgemeinen Beratung, Informationsvermittlung, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, einer ersten Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlungen (G-Ba Richtlinien).
Probatorik
„Probatorische Sitzungen sind Gespräche, die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur weiteren Indikationsstellung und zur Feststellung der Eignung der Patientin oder des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren dienen. Dabei sind auch weitere differenzialdiagnostische Abgrenzungen des Krankheitsbildes und eine Einschätzung der Prognose vorzunehmen. In den probatorischen Sitzungen erfolgt auch eine Klärung der Motivation, der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten. Darüber hinaus dienen sie einer Abschätzung der persönlichen Passung, d. h. einer tragfähigen Arbeitsbeziehung von Patientin oder Patient und Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Entscheidungen zu weiteren Behandlungen sollten nach entsprechender Information der Patientin oder des Patienten mit diesem gemeinsam getroffen werden.“ (G-Ba)